Teilnahmebedingungen Werkstück-Wettbewerb

1. Teilnahme
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen.

1.2. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt eine Anmeldung mittels vollständig eingereichter Unterlagen für den „Werkstück-Wettbewerb“ voraus: Titel und Kurzbeschrieb des Werkstücks, Entwurf des Werkstücks (Grösse, Dimension, verwendete Blumen, Pflanzen und sonstige Materialien, Skizze des Werkstücks), wie mache ich meine Kundschaft auf mein Werkstück aufmerksam?, wer sind die kreativen Köpfe hinter dem Werkstück? Kurze Beschreibung des Blumengeschäftes. Einsendeschluss ist der 13.9.2021 per E-Mail an blumen@maxhavelaar.ch (Skizze als PDF).

1.3. Teilnahmeberechtigt sind alle Floristinnen und Floristen.

1.4. Die Max Havelaar-Stiftung ist berechtigt, einzelne Teilnehmende von der Teilnahme auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Wettbewerbs, Manipulationen etc. vorliegen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt werden.

 

2. Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs
2.1. Aus allen bis zum 13.9.2021 eingereichten Projekten werden von einer von der Max Havelaar-Stiftung und agrotropic aufgestellten Jury bis am 20.9.2021 zehn Werke ausgewählt. Die ausgewählten Teilnehmenden werden per E-Mail benachrichtigt. Die Projektteams dieser ausgewählten Werkstücke erhalten am 5.10.2021 von agrotropic ein umfangreiches und auserlesenes Fairtrade-Blumen-Package für die Umsetzung in ihrem Blumengeschäft.

2.2. Das XL-Werkstück muss eine Mindestgrösse von 1.20m x 0.80m und Höhe 1.50m aufweisen, passend zum Thema «Grosselterntag: Doppelt Freude schenken». Individuelle Platzierung (stehend, hängend, Indoor, Outdoor, etc.) in oder vor dem Blumengeschäft. Die Fairtrade-Blumen stehen im Zentrum, deshalb ist deren Mindestanteil an allen verwendeten Blumen 75%. Wenn möglich sind alle von agrotropic erhaltenen Fairtrade-Blumen zu verarbeiten. Weiter können zusätzliche Werkstoffe und Materialien sowie auch technische und gestalterische Hilfsmittel eingesetzt werden. Diese sind jedoch durch das Blumengeschäft selbst zu beschaffen und zu finanzieren. Ökologische und sozial nachhaltige Aspekte müssen zwingend berücksichtigt werden.

2.4 Das Werkstück ist bis zum 7.10.2021 fertig zu erstellen und vor oder im Blumengeschäft zu präsentieren. Mindestens ein Foto des Werkstücks muss am 7.10.2021 an folgende E-Mail Adresse versandt werden: blumen@maxhavelaar.ch. Die Bilder werden auf der Website der Max Havelaar-Stiftung aufgeschaltet und über deren Social Media Kanäle verbreitet.

2.5. Eine von der Max Havelaar-Stiftung und agrotropic aufgestellte Jury prämiert bis am 12.10.2021 ein Werkstück. Dieses Projektteam gewinnt einen Wertgutschein von CHF 1000.– für einen Fairtrade-Roseneinkauf auf dem agrotropic-Webshop sowie die Präsentation des Werkstückes und Blumengeschäftes mit PR-Artikel in der Zeitschrift FLORIST.

2.6. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht gegen einen anderen Gewinn oder Bargeld eingetauscht werden.

2.7. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die Kontaktangaben des Gewinnerteams falsch sind und das Gewinnerteam nicht ermittelt werden kann.

 

3. Abbruch des Wettbewerbs oder Änderung der Wettbewerbsbedingungen
3.1. Die Max Havelaar-Stiftung behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder in Teilen ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu jedem Zeitpunkt abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Wettbewerb zum Beispiel aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht planmässig ablaufen kann.

3.2. Die Max Havelaar-Stiftung kann den Ablauf des Wettbewerbs und die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. In diesem Fall wird die Max Havelaar-Stiftung die Teilnehmenden über die Änderungen informieren.

 

4. Veröffentlichung von persönlichen Beiträgen und Bildmaterial
4.1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass die Bilder der Teilnehmenden sowie ihrer Werkstücke von der Max Havelaar-Stiftung und dem Hauptsponsor agrotropic zeitlich und inhaltlich unbeschränkt und ohne Entschädigung für Veröffentlichungen in allen Medien verwenden darf.

 

5. Haftung
5.1. Die Max Havelaar-Stiftung haftet nicht für verspätet eingehende Anmeldungen und kann insbesondere nicht für technische Störungen bei der Übermittlung von Daten verantwortlich gemacht werden.

5.2. Die Max Havelaar-Stiftung übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Teilnahme am Wettbewerb, welche in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmenden ist.

 

6. Sonstiges
6.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.

6.2. Diese Wettbewerbsbedingungen und Durchführung des Wettbewerbs unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

6.3. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass sie in den Medien der Max Havelaar-Stiftung und des Hauptsponsors agrotropic mit Name und Foto erwähnt werden können.

6.4. Die Max Havelaar-Stiftung wird die Daten unter Beachtung des aktuellen schweizerischen Datenschutzgesetzes verarbeiten und nutzen.