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Aktualisierung des Kaffeestandards: Prävention von Entwaldung wird ausgeweitet

Fairtrade International hat den Kaffee-Standard aktualisiert, um negative Umweltauswirkungen weiter zu reduzieren. Die Prävention, Überwachung und Eindämmung von Entwaldung steht dabei im Zentrum.

Die vom Fairtrade Standards Committee verabschiedete Aktualisierung erfüllt und übertrifft in einigen Bereichen die Entwaldungsrichtlinie der Europäischen Union (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft getreten ist.  Der aktualisierte Fairtrade-Kaffee-Standard legt unter anderem den Stichtag für Entwaldung auf den 1. Januar 2014 fest, was bedeutet, dass kein Kaffee von Flächen stammen darf, die nach diesem Datum gerodet wurden. Darüber hinaus müssen alle Farmen über registrierte Geopunkte verfügen und Farmen, die grösser als vier Hektar sind, über Polygonkarten. 

Juan Pablo Solis, Senior Advisor Climate and Environment bei Fairtrade International, betont: «Es ist unbestreitbar, dass wir in einer Zeit der Klimakrise leben. Für die Bäuer:innen und Arbeiter:innen bedeutet die Häufigkeit und Schwere der Klimaschwankungen ein hohes Mass an Risiken für Mensch und Umwelt, die ihre Existenzgrundlage bedrohen. Es ist kein Geheimnis, dass der Klimawandel einen direkten Einfluss auf die Zukunft der Kleinbäuer:innen hat, daher ist eine deutliche Veränderung unseres globalen Ernährungssystems von grösster Bedeutung.»

Partnerschaft mit Satelligence unterstützt bei der Überwachung der Entwaldung

Darüber hinaus verlangt der Standard von den Kaffeekooperativen die Entwicklung eines Präventions- und Milderungsplans sowie die Überwachung der Entwaldung. Fairtrade ist eine Partnerschaft mit Satelligence eingegangen, einem führenden Unternehmen im Bereich der Entwaldungsüberwachung, das den Produzentenorganisationen den Zugang zu Daten und die Reaktion auf erkannte Risiken ermöglicht.

Fairtrade-Standard geht über die Anforderungen des EUDR hinaus

Mit der Aktualisierung des Kaffeestandards erhalten 600 Fairtrade-Kaffeekooperativen, die 870.000 Fairtrade-Kaffeebäuer:innen mit einer Anbaufläche von 1,1 Millionen Hektar repräsentieren, die Richtlinien und Instrumente, um die EUDR, die Teil des europäischen Green Deal ist, zu erfüllen.

Der Fairtrade-Standard geht jedoch noch einen Schritt weiter, indem er von den Produzentenorganisationen verlangt, diese Informationen zu sammeln sie an Fairtrade zu melden und mit den Produzentenorganisationen zu teilen, um die Entwaldung zu verhindern. Dieses Detail bezieht sich auf das Fairtrade-Prinzip, das besagt, dass die Verantwortung für den Umweltschutz von allen Beteiligten geteilt werden muss. Der Stichtag für die EUDR ist der 31. Dezember 2020, während der Stichtag für Fairtrade der 1. Januar 2014 ist. Zudem verlangt der Fairtrade-Standard im Gegensatz zur EUDR nicht nur ein Monitoring und eine Risikobewertung, sondern auch einen Monitoring- und Managementplan für die Biodiversität.

Der aktualisierte Standard wird 2026 in Kraft treten, was Produzent:innen und Händler:innen eine Übergangszeit einräumt, um ihre Praktiken anzupassen und die Einhaltung zu gewährleisten. 

Die Fairtrade-Standards werden regelmässig in einem inklusiven und konsultativen Prozess überprüft und aktualisiert, der von der Standardisierungsabteilung von Fairtrade International initiiert und geleitet wird. Das Komitee, das sich aus Vertretern der drei Fairtrade-Produzentennetzwerke zusammensetzt, stellt sicher, dass alle Entscheidungen die Ansichten aller relevanten Interessengruppen berücksichtigen und im Einklang mit der Mission und den Grundsatzerklärungen von Fairtrade International stehen.