Kinderarbeit

Faire Handelsstrukturen zur Bekämpfung von Kinderarbeit

160 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren leisten nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Kinderarbeit. Das heisst, sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. Mehr als die Hälfte von ihnen müssen unter Bedingungen arbeiten, die gefährlich oder ausbeuterisch sind. Hierzu zählen beispielsweise Sklaverei, der Einsatz von Kindersoldaten und Arbeit, die die Gesundheit und Sicherheit gefährdet, also zum Beispiel Arbeit in Steinbrüchen, das Tragen schwerer Lasten oder sehr lange Arbeitszeiten und Nachtarbeit.
 

160 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren leisten nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Kinderarbeit.

Am häufigsten kommt Kinderarbeit in der Landwirtschaft vor. Hier arbeiten fast 70 Prozent aller Kinder weltweit. Insbesondere der Kakaosektor, beispielsweise in Westafrika, ist anfällig für ausbeuterische Kinderarbeit. Fairtrade unterscheidet nach Definition der IAO zwischen arbeitenden Kindern und ausgebeuteten Kinderarbeitern. Gerade in der Landwirtschaft helfen Kinder häufig ihren Familien und arbeiten mit, da das Einkommen der Kinder für sehr viele Familien lebensnotwendig ist. „Arbeitende Kinder” sind Kinder, die so arbeiten, dass sie trotz einer Tätigkeit zur Schule gehen können und ihre Bildung durch die Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Kinder dürfen keine Arbeit verrichten, die ihrer Gesundheit und Entwicklung schaden. Ausbeuterische Kinderarbeit sowie Zwangsarbeit sind im Fairtrade-System verboten.

Unser Ansatz

Keine Organisation und kein Zertifizierungssystem kann eine 100%ige Gewähr dafür leisten, dass ein Produkt frei von Kinderarbeit ist. Fairtrade verpflichtet sich jedoch dazu, durch seine Standards und die Mitarbeitenden der Produzentennetzwerke vor Ort, Kinder zu schützen. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf Prävention und Aufklärung.  Befindet sich eine Fairtrade-Produzentenorganisation in einem Land, in dem die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit sehr hoch ist oder handelt es sich um ein Produkt mit einem Risiko für Kinderarbeit, muss die Organisation Massnahmen ergreifen. Hierzu gehört beispielsweise die Einführung eines eigenen Kontrollsystems, das Kinderarbeit verhindern soll. Dabei legt Fairtrade Wert darauf, dass die Massnahmen von der Gemeinschaft selbst entwickelt und umgesetzt werden. Fairtrade bietet Schulungen an und steht den Produzentenorganisationen beratend zur Seite.

Wird in einer Produzentenorganisation gegen die Fairtrade-Standards zu Kinderarbeit verstossen, werden sofort Massnahmen ergriffen, um die betroffenen Kinder zu schützen. Alle Vertreterinnen und Vertreter der Produzentennetzwerke vor Ort sind verpflichtet, sämtliche Fälle von Kindesmisshandlung und Ausbeutung unverzüglich Fairtrade International zu melden und sowohl die Behörden vor Ort als auch Kinderschutzorganisation zu informieren, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder sicherzustellen.

Fairtrade arbeitet mit internationalen (u.a. Unicef und Save the Children) und lokalen Kinderrechtsorganisationen zusammen. Anstatt harter Bestrafungsmassnahmen wird gemeinsam daran gearbeitet, eine Lösung zu finden und für die Zukunft einen Plan zu erstellen, wie ausbeuterische Kinderarbeit verhindert werden kann.

Flocert-Auditoren sind verpflichtet, jedem Hinweis auf Kinderarbeit nachzugehen. Entdeckt Flocert bei einer Fairtrade-Produzentenorganisation ausbeuterische Kinderarbeit, so wird dies als schwerwiegender Verstoss gegen die Fairtrade-Standards behandelt. Es wird ein Verfahren zum Schutz der Kinder ausgelöst und FLOCERT wird auf diese Abweichung hingewiesen (sog. Anschuldigung/ Allegation). Fairtrade unternimmt das Möglichste, um die Kinder zu schützen.

 

Was schreiben die Fairtrade-Standards vor?

  • Die Fairtrade-Standards für Kleinbauernorganisationen, für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für Händler verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.
  • Die massgeblichen Richtlinien in den Fairtrade-Standards zum Thema Kinderarbeit sind die IAO-Kernkonventionen 138 (Mindestalter für Beschäftigung) und 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit).

Die Fairtrade-Standards halten fest:

  • Kinder unter 15 Jahren dürfen bei Fairtrade-zertifizierten Organisationen nicht angestellt werden.
  • Kinder unter 15 Jahren dürfen ihren Eltern nur dann bei der Arbeit helfen, wenn dies nach der Schule oder in den Ferien geschieht und sichergestellt werden kann, dass die Kinder nur leichte Arbeiten verrichten.
  • Arbeiterinnen und Arbeiter unter 18 Jahren dürfen keine potentiell gefährlichen oder ausbeuterischen Arbeiten verrichten.
  • Wenn sich Fairtrade-zertifizierte Organisationen in einer Risikoregion befinden, sind sie verpflichtet, vorbeugende Massnahmen zu ergreifen. Sie können zum Beispiel ein internes Kontrollsystem einführen, mit dem gefährdete Kinder innerhalb der Produzentenorganisation identifiziert und besser geschützt werden.  

Die Organisationen müssen darüber hinaus eine Richtlinie einführen, mit der sie sich eindeutig gegen ausbeuterische Kinderarbeit positionieren und diese innerhalb der Organisation umsetzen. Die Fairtrade-Mitarbeiter vor Ort unterstützen und beraten die Fairtrade-Produzenten bei diesen Aktivitäten.

Was tut Fairtrade darüber hinaus?

Neben diesen Massnahmen zu Prävention und Aufklärung verfolgt Fairtrade zusätzlich einen integrativen Ansatz, um ausbeuterischer Kinderarbeit vorzubeugen. Dies erweist sich als besonders nachhaltig, da Jugendliche in den Produzentenorganisationen und Gemeinden ausgebildet und in den Prozess aktiv eingebunden werden.

  • Jugendliche in den Gemeinden übernehmen Verantwortung

    Dafür wählen die Gemeinden zunächst ein Komitee, das die unterschiedlichen Aktivitäten gegen Kinderarbeit steuert und überwacht. Das Komitee organisiert Schulungen zum Thema Kinderrechte für die Gemeindemitglieder und entwickelt mit ihnen zusammen eine eigene Richtlinie, wie Kinder in den Gemeinden besser geschützt werden können. Ausserdem beauftragt das Komitee junge Erwachsene (im Alter von 18 bis 25 Jahren) aus den Gemeinden, eine gross angelegte Umfrage in allen Haushalten durchzuführen. Dabei soll herausgefunden werden, wie viele Kinder zu den jeweiligen Gemeinde gehören, wie alt sie sind, ob sie zur Schule gehen können und ob es für sie Gefahren oder Risiken in der Umgebung gibt.

  • Schulbildung wird gefördert

    Im Rahmen des Projekts wird auch die Schulbildung der Kinder intensiv gefördert. Die Produzentenorganisationen setzen zum Beispiel die Fairtrade-Prämie dafür ein, Schulen vor Ort besser auszustatten, Schulwege für die Kinder zu erleichtern oder Stipendien für Schülerinnen und Schüler zu vergeben.  

    Fairtrade Afrika unterstützt und berät die Kooperativen bei der Durchführung  dieser vielfältigen Aktivitäten. Ziel ist es, dass in Zukunft möglichst viele Fairtrade-Kakaokooperativen in Westafrika ähnliche Projekte durchführen.