News | Kaffee von

Kaffee für morgen: Fairtrade erneuert Kaffeestandard

Fairtrade aktualisiert den Standard für Kaffee und verschärft die Kriterien zu Handelspraktiken, Menschenrechten und Umwelt. Für mehr Wirkung bei den Kleinbauernfamilien.

Kaffee für morgen: Der Fairtrade-Kaffeestandard wurde erneuert, um noch stärker auf fairere Handelspraktiken, Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz hinzuarbeiten.

Das bekannte Fairtrade-Label beruht auf starken internationalen Standards. Neben Standards für Akteure entlang der Lieferkette – also für kleinbäuerliche Produktion, für Organisationen mit lohnabhängig Beschäftigten und für Händler – gibt es Standards, die sich mit spezifischen Produkten befassen. Jetzt wurde der Standard für den „Klassiker“ unter den Fairtrade-Produkten, der Standard für Kaffee, runderneuert.

Der aktualisierte Fairtrade-Kaffeestandard spiegelt den stärker werdenden Ansatz für fairere Handelspraktiken und die Verpflichtung zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt wider.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Menschenrechte aktiv schützen: Produzentenorganisationen sind verpflichtet, Assessments durchzuführen und aktiv Richtlinien und Verfahren zu entwickeln, um Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel vorzubeugen. Dies passiert in Zyklen, beginnend mit einer Risikobewertung und geht über in die Entwicklung entsprechender Richtlinien und Verfahren, um Verstösse zu erkennen, zu verhindern, zu überwachen und zu beheben, sollten sie auftreten.
  • Umweltrisiken einschätzen und verringern: Produzentenorganisationen müssen jährliche Umweltrisikobewertungen durchführen.
  • Der Klimakrise begegnen: Es müssen konkrete Klimaanpassungspläne entwickelt werden, in denen Risiken priorisiert werden; dementsprechend sollen nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken angewendet werden.
  • Mehr Transparenz: Produzentengruppen sind aufgefordert, Monitoring-Systeme einzuführen, um Produktions- und Verkaufsinformationen noch genauer nachverfolgen zu können.
  • Strengere Vertragskriterien: Die Rolle für Exporteure und das Aufsetzen von Verträgen ist klarer und strenger. Verträge müssen nationale und industrielle Rahmenbedingungen erfüllen.
  • Explizite Klausel für den Mehrwert von Mindestpreis und Prämie: Diese Klausel betrifft den Schutz von Kaffeeorganisationen, die sowohl Fairtrade-Verkäufe als auch solche unter konventionellen Bedingungen haben und besagt: Fairtrade-zertifizierte Ware darf nicht unter der Bedingung verkauft werden, dass dafür eine andere Menge an konventioneller Ware mit Rabatt verkauft wird.
  • Konkretes Marktpotential für Fairtrade-Kaffee: Es gelten neue Eintrittsvoraussetzungen für Produzentengruppen und Exporteure, die Fairtrade beitreten wollen. Produzentengruppen müssen bereits seit zwei Jahren als demokratisch strukturierte Organisation etabliert sein und ein konkretes Marktinteresse nach Fairtrade-Kaffee nachweisen. Neue Exporteure müssen Nachfrage nach ihren Exportdienstleistungen nachweisen.

Fairtrade unterstützt bei der Umsetzung

Angesichts der vielen verschiedenen Themen, die im Kaffeestandard enthalten sind, werden sowohl die Fairtrade-Produzentennetzwerke als auch die Kleinbauernfamilien geschult. Der Standard ist seit dem 15. Juli 2021 offiziell eingeführt und gilt für kleinbäuerliche Organisationen und Händler. Für die Umsetzung der verschiedenen Kriterien gibt es Übergangsfristen.

Fairtrade-Kaffeestandard (Englisches Originaldokument)